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Förderungen

Heizung, Gebäudehülle und Anlagentechnik: wo der Bund Ihre Sanierung bezuschusst – und wie Sie von der Antrag­stellung bis zur Durchführung dorthin kommen.

Klimaschutz ist längst Gesetz

Bis 2030 muss Deutschland seine Treibhausgas­emissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 senken, bis 2040 um 88 Prozent. Ab 2045 gilt Netto-Treibhausgas­neutralität.

Für den Weg dorthin bezuschusst der Bund energieeffiziente Sanierungen über die Bundes­förderung für effiziente Gebäude – den Tausch der Heizungsanlage, Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik wie Lüftung, Kältetechnik und Gebäude­automation. Die Konditionen wurden zuletzt zum 21. Juli 2026 neu gefasst.

Nachhaltigkeit betrifft dabei alle Bereiche im Unternehmen, von Energie­einsparungen über die Digitalisierung bis zum Heizungsumbau. Wir haben bereits zahlreiche Kunden bei der Umrüstung begleitet und beraten Sie von der Antrag­stellung bis zur Durchführung.

Neue gesetzliche Vorgaben

  • Smart Meter: Pflicht seit 2025

    • Pflichteinbau bei mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch je Zählpunkt
    • Der Rollout soll bis 2032 abgeschlossen sein
    • Zuständig ist der grundzuständige Messstellen­betreiber, sofern Sie keinen wettbewerblichen wählen
    • Für 6.000 bis 100.000 kWh gelten gestaffelte Kostenobergrenzen von 40 bis 140 € pro Jahr
  • Gebäude­modernisierungs­gesetz seit Juli 2026

    • Löst das Gebäude­energie­gesetz ab, in Kraft seit dem 29. Juli 2026
    • Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist entfallen
    • Neue fossile Heizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040
    • Ab 2028 tragen Vermieter bei fossilen Anlagen die Hälfte der CO₂-Kosten und Netzentgelte

Die drei Förderbereiche im Überblick

  • 30 % Grundförderung

    Heizungs­förderung

    Für den Tausch der Heizungsanlage, beantragt über die KfW. Boni bleiben selbstnutzenden Privatpersonen vorbehalten.

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  • 15 % Zuschuss

    Gebäude­hüllen­förderung

    Für Dämmung, Fenster, Türen und Tore, beantragt über das BAFA. Fachplanung und Baubegleitung mit 50 %.

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  • 15 % Zuschuss

    Anlagentechnik

    Für Lüftungs- und Kältetechnik sowie Gebäude­automation. Heizungs­optimierung wird mit 50 % gefördert.

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Beantragt über die KfW

Heizungs­förderung

Ein Umbau des vorhandenen Heizungssystems senkt mittel- bis langfristig die Energiekosten und verbessert die Energieausbeute. Die Heizungs­förderung läuft nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW; zum 21. Juli 2026 wurden die Konditionen neu gefasst.

Förderhöhe

  • 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten
  • Klima­geschwindigkeits­bonus von 16 % und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Privatpersonen
  • Für Unternehmen und vermietete Objekte bleibt es damit bei 30 %
  • Die maximale Förderquote liegt bei 70 %, für die niedrigste Einkommensgruppe bei 80 %

Förderfähige Kosten

  • Bis 150 m² Netto­raumfläche: 28.000 €
  • 150 bis 400 m²: zusätzlich 197 € je m²
  • 400 bis 1.000 m²: zusätzlich 118 € je m²
  • Über 1.000 m²: zusätzlich 79 € je m²

Neu seit dem 21. Juli 2026

  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen
  • Der Emissions­minderungs­zuschlag für Biomasse­heizungen ist entfallen
  • Der Klima­geschwindigkeits­bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich
  • Für neue Anträge ist eine neue TPB-ID erforderlich

Antrag­stellung

  • Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen
  • Die technische Projekt­beschreibung erstellt ein Energieeffizienz-Experte
  • Vom 9. bis 20. Juli 2026 ruhte die Antrag­stellung, seit dem 21. Juli ist sie wieder möglich

Sind Sie an der Heizungs­förderung interessiert?

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Eine gute Wärmedämmung ist essenziell

Gebäude­hüllen­förderung

Eine gute Wärmedämmung gehört zum Klimaschutz genauso dazu wie eine effiziente Heizungsanlage. Es bringt selten etwas, allein die Heizung zu erneuern, wenn die Wärme dem Gebäude entweicht. Damit geht die Gebäude­hüllen­förderung meist Hand in Hand mit der Heizungs­förderung, ist aber auch als Einzelmaßnahme sinnvoll.

Für wen

  • Unternehmen
  • Juristische Personen
  • Privatpersonen
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Gebiets­körperschaften und Gemeinden
  • Gemeinnützige Organisationen

Förderinhalt und -höhe

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Türen, Toren und Fenstern: 15 %
  • iSFP-Bonus von 5 %, nur für Wohngebäude und nur auf Ausgaben oberhalb von 30.000 €
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

Förderfähige Kosten

  • 30.000 € je Wohneinheit
  • Mit individuellem Sanierungs­fahrplan bis zu 60.000 € je Wohneinheit
  • Für Nichtwohngebäude gelten eigene Obergrenzen – wir prüfen sie für Ihr Objekt

Voraussetzungen

  • Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für die technische Projekt­beschreibung
  • Einhaltung der Mindestanforderungen, abhängig von Bauteilart und Einbausituation

Passt die Gebäude­hüllen­förderung zu Ihrem Objekt?

Beratung vereinbaren

Beantragt über das BAFA

Anlagentechnik

Neben Heizung und Gebäudehülle fördert der Bund die technische Ausstattung des Gebäudes. Das betrifft vor allem Lüftungs- und Kältetechnik sowie die Gebäude­automation – also genau die Gewerke, die im laufenden Betrieb den größten Teil des Stromverbrauchs ausmachen.

Förderinhalt und -höhe

  • Lüftungstechnik, Kältetechnik und Gebäude­automation: 15 %
  • Heizungs­optimierung zur Emissionsminderung: 50 %
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

Beleuchtung: Förderung entfallen

  • Energieeffiziente Innen­beleuchtung in Nichtwohngebäuden wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr über die BEG gefördert
  • Grund waren kurzfristige Haushaltsvorgaben; das Antragsportal wurde geschlossen
  • Als Alternativen kommen die Nationale Klimaschutz­initiative, KfW-Kredite, Landesprogramme oder Contracting infrage
  • Wir prüfen für Ihr Vorhaben, was davon trägt

Antrag­stellung

  • Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen
  • Die technische Projekt­beschreibung erstellt ein Energieeffizienz-Experte
  • Bewilligte Vorhaben sind innerhalb der im Bescheid genannten Frist umzusetzen

Sie planen eine Umrüstung und wissen nicht, was gefördert wird?

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Wir prüfen mit Ihnen, welches Programm zu Ihren Standorten passt – von der Antrag­stellung bis zur Durchführung.

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Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW.